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Once Only und das Rechtsstaatsprinzip / Once-only et le principe de l'État de droit

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Die Grundidee des Once Only-Prinzips geht dahin, dass natürliche oder juristische Personen eine (personenbezogene) Information nur einmal den staatlichen Organen angeben müssen und die so erfassten Daten dann von Behörden wiederverwendet und mit anderen Behörden geteilt werden (können). Das Gutachten soll klären, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die in der Digitalisierungsstrategie des Bundes und einzelner Kantone vorgesehene Einführung des Once Only-Prinzips mit dem Rechtsstaatsprinzip im Allgemeinen und den sich aus diesem ableitbaren datenschutzrechtlichen Grundsätzen im Besonderen in Einklang steht. Wie kann sichergestellt werden, dass die garantierten Rechte und Freiheiten nicht einseitig zugunsten eines Effizienzgewinns der Verwaltung beeinträchtigt werden und das Once Only-Prinzip nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Persönlichkeitsschutzes führt?
ISBN9783725583553
PublisherSchulthess Juristische Medien
Publication Date06/29/22
Pages134

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