Weiterentwicklung des Tariftreuerechts.
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Description
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei spielt die sog. »strategische Vergabe«, mit der u.a. soziale Ziele verfolgt werden sollen, seit der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union zum Vergaberecht von 2014 eine immer größere Rolle. Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund dieser Veränderung, der neueren Judikatur des EuGH zum Vergaberecht sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerechts im Sinne einer landesgesetzlich vorgeschriebenen Bindung an repräsentative Tarifverträge entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass für die Anordnung einer solchen Bindung die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Softcover
Pages
116
Price
59.90 €
Description
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei spielt die sog. »strategische Vergabe«, mit der u.a. soziale Ziele verfolgt werden sollen, seit der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union zum Vergaberecht von 2014 eine immer größere Rolle. Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund dieser Veränderung, der neueren Judikatur des EuGH zum Vergaberecht sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerechts im Sinne einer landesgesetzlich vorgeschriebenen Bindung an repräsentative Tarifverträge entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass für die Anordnung einer solchen Bindung die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.
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