Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa
Hardback
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Description
Peter Schlechtriem schafft eine rechtsvergleichende Grundlage für Harmonisierungs- und Vereinheitlichungsprojekte im Bereich der Restitution und des Bereicherungsausgleichs. In 7 Kapiteln stellt er die wichtigsten Fallgruppen, in denen ein Ausgleich von rechtsgrundloser Vermögensverschiebung stattfindet, rechtsvergleichend dar.
Zunächst gibt er einen Überblick über die gesetzlichen oder präjudiziellen Regeln zum Bereicherungsausgleich in den europäischen Rechtsordnungen. Anschließend behandelt er die in den kontinentalen Rechten als irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld geregelte Fallgruppe; dabei stellt er Gegenstände, Inhalte und Umfang der entsprechenden Ausgleichsanspüche dar. Des weiteren analysiert er die unterschiedlichen Regeln zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können auch für eine Vereinheitlichung des Vertragsrechts und unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifikation als Bereicherungsrecht wichtig werden. Die Rechtsregeln zur Rückforderung von Schenkungen stellen einen weiteren Themenbereich dar. Ein Kapitel ist dem Ausgleich von Verwendungen auf fremdes Gut gewidmet. Sodann wird die in Deutschland sogenannte Bereicherung durch Eingriff behandelt. Zuletzt analysiert Peter Schlechtriem eine Reihe von Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dabei muß vor allem geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen über die am Vorgang der Vermögensverschiebung unmittelbar beteiligten Personen hinaus dritte und weitere Personen auf Ausgleich in Anspruch genommen werden können.
Zunächst gibt er einen Überblick über die gesetzlichen oder präjudiziellen Regeln zum Bereicherungsausgleich in den europäischen Rechtsordnungen. Anschließend behandelt er die in den kontinentalen Rechten als irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld geregelte Fallgruppe; dabei stellt er Gegenstände, Inhalte und Umfang der entsprechenden Ausgleichsanspüche dar. Des weiteren analysiert er die unterschiedlichen Regeln zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können auch für eine Vereinheitlichung des Vertragsrechts und unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifikation als Bereicherungsrecht wichtig werden. Die Rechtsregeln zur Rückforderung von Schenkungen stellen einen weiteren Themenbereich dar. Ein Kapitel ist dem Ausgleich von Verwendungen auf fremdes Gut gewidmet. Sodann wird die in Deutschland sogenannte Bereicherung durch Eingriff behandelt. Zuletzt analysiert Peter Schlechtriem eine Reihe von Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dabei muß vor allem geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen über die am Vorgang der Vermögensverschiebung unmittelbar beteiligten Personen hinaus dritte und weitere Personen auf Ausgleich in Anspruch genommen werden können.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Hardback
Pages
939
Price
219.00 €
Author Description
1964 Promotion; 1970 Habilitation; zuletzt Professor emeritus für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, ausländisches und internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Freiburg.
Description
Peter Schlechtriem schafft eine rechtsvergleichende Grundlage für Harmonisierungs- und Vereinheitlichungsprojekte im Bereich der Restitution und des Bereicherungsausgleichs. In 7 Kapiteln stellt er die wichtigsten Fallgruppen, in denen ein Ausgleich von rechtsgrundloser Vermögensverschiebung stattfindet, rechtsvergleichend dar.
Zunächst gibt er einen Überblick über die gesetzlichen oder präjudiziellen Regeln zum Bereicherungsausgleich in den europäischen Rechtsordnungen. Anschließend behandelt er die in den kontinentalen Rechten als irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld geregelte Fallgruppe; dabei stellt er Gegenstände, Inhalte und Umfang der entsprechenden Ausgleichsanspüche dar. Des weiteren analysiert er die unterschiedlichen Regeln zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können auch für eine Vereinheitlichung des Vertragsrechts und unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifikation als Bereicherungsrecht wichtig werden. Die Rechtsregeln zur Rückforderung von Schenkungen stellen einen weiteren Themenbereich dar. Ein Kapitel ist dem Ausgleich von Verwendungen auf fremdes Gut gewidmet. Sodann wird die in Deutschland sogenannte Bereicherung durch Eingriff behandelt. Zuletzt analysiert Peter Schlechtriem eine Reihe von Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dabei muß vor allem geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen über die am Vorgang der Vermögensverschiebung unmittelbar beteiligten Personen hinaus dritte und weitere Personen auf Ausgleich in Anspruch genommen werden können.
Zunächst gibt er einen Überblick über die gesetzlichen oder präjudiziellen Regeln zum Bereicherungsausgleich in den europäischen Rechtsordnungen. Anschließend behandelt er die in den kontinentalen Rechten als irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld geregelte Fallgruppe; dabei stellt er Gegenstände, Inhalte und Umfang der entsprechenden Ausgleichsanspüche dar. Des weiteren analysiert er die unterschiedlichen Regeln zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können auch für eine Vereinheitlichung des Vertragsrechts und unabhängig von ihrer dogmatischen Qualifikation als Bereicherungsrecht wichtig werden. Die Rechtsregeln zur Rückforderung von Schenkungen stellen einen weiteren Themenbereich dar. Ein Kapitel ist dem Ausgleich von Verwendungen auf fremdes Gut gewidmet. Sodann wird die in Deutschland sogenannte Bereicherung durch Eingriff behandelt. Zuletzt analysiert Peter Schlechtriem eine Reihe von Konstellationen, in denen mehr als zwei Personen beteiligt sind. Dabei muß vor allem geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen über die am Vorgang der Vermögensverschiebung unmittelbar beteiligten Personen hinaus dritte und weitere Personen auf Ausgleich in Anspruch genommen werden können.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
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Law
Format
Hardback
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939
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219.00 €
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1964 Promotion; 1970 Habilitation; zuletzt Professor emeritus für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, ausländisches und internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung in Freiburg.



