Regulierung von Wirtschaft und Medien
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Description
Die Wirtschaftsverwaltung, seit 1945 streng gebundene Gesetzesanwendung, wandelt sich danach teilweise zu einem flexiblen Verwaltungsmanagement, das mit seiner Beschleunigung den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt. Staatliche Einrichtungen, die bisher selbst Leistungen für den Bürger erbracht haben, werden nach englischem Vorbild zu bloßen Kontrollbehörden, denen neuartige Regulierungsgesetze die rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele vorgeben, ohne die Art und Weise der Zielverwirklichung strikt festzulegen. Damit soll den kontrollierenden Behörden und den Wirtschaftsunternehmen ein breiterer Spielraum für rasche und kooperative Lösungen eingeräumt werden.
Die für die elektronischen Medien zuständigen Aufsichtsbehörden müssen sich von der ursprünglichen Bewirtschaftung knapper Frequenzen auf einen wachsenden Frequenzüberfluß umstellen, vielfaltgefährdenden Machtballungen entgegentreten und für effektiven Wettbewerb sorgen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutet an, daß ein solcher Funktionswandel der Medienverwaltung durch neue Mediengesetze verwirklicht werden kann.
Book Information
Author Description
Geboren 1930; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin (FU), Köln und Tübingen; 1955 Promotion; 1961 Habilitation; Professor emeritus für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg; fortdauernde Lehr- und Forschungstätigkeit, darunter an dem Frankreichzentrum der Universität Freiburg; Mitglied des Vorstands des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit.
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Die Wirtschaftsverwaltung, seit 1945 streng gebundene Gesetzesanwendung, wandelt sich danach teilweise zu einem flexiblen Verwaltungsmanagement, das mit seiner Beschleunigung den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt. Staatliche Einrichtungen, die bisher selbst Leistungen für den Bürger erbracht haben, werden nach englischem Vorbild zu bloßen Kontrollbehörden, denen neuartige Regulierungsgesetze die rechtlichen und wirtschaftlichen Ziele vorgeben, ohne die Art und Weise der Zielverwirklichung strikt festzulegen. Damit soll den kontrollierenden Behörden und den Wirtschaftsunternehmen ein breiterer Spielraum für rasche und kooperative Lösungen eingeräumt werden.
Die für die elektronischen Medien zuständigen Aufsichtsbehörden müssen sich von der ursprünglichen Bewirtschaftung knapper Frequenzen auf einen wachsenden Frequenzüberfluß umstellen, vielfaltgefährdenden Machtballungen entgegentreten und für effektiven Wettbewerb sorgen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutet an, daß ein solcher Funktionswandel der Medienverwaltung durch neue Mediengesetze verwirklicht werden kann.
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Geboren 1930; Studium der Rechtswissenschaften in Berlin (FU), Köln und Tübingen; 1955 Promotion; 1961 Habilitation; Professor emeritus für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg; fortdauernde Lehr- und Forschungstätigkeit, darunter an dem Frankreichzentrum der Universität Freiburg; Mitglied des Vorstands des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit.



