Marktabgrenzung in der Telekommunikation
Softcover
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Description
Mit der Liberalisierung des Telekommunikationssektors wurde ein neues Zeitalter eingeläutet:
Weg von staatlichen Monopolen und hin zu mehr Wettbewerb.1 Dies beruhte auf der
Erkenntnis, dass staatliche Monopole nicht zwingend zur Sicherung der lückenlosen
Versorgung mit Telekommunikation erforderlich sind. Erst im Wettbewerb können sich die
Innovationspotenziale frei entfalten, die unerlässlich sind, um im globalen Wettbewerb zu
bestehen. Staatliche Monopole gelten als überholt, weil sie die Innovationskraft eines
Wirtschaftssektors bremsen.
Allerdings war der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb nicht allein durch eine
Aufhebung der Monopolrechte zu erreichen. Die überragende Marktmacht des ehemaligen
Monopolisten, der Deutschen Telekom AG, konnte nicht durch eine allgemeine Wettbewerbsaufsicht
eingedämmt werden. Wäre der Telekommunikationsmarkt sofort dem GWB
mit seiner nachträglichen Missbrauchskontrolle unterstellt worden, wäre das staatliche
Monopol unmittelbar in ein wirtschaftliches Monopol übergegangen. Funktionsfähiger
Wettbewerb war so nicht zu erreichen, weil das GWB von anderen Gegebenheiten ausgeht.
Mithilfe des GWB soll bestehender Wettbewerb gesichert werden, während im Telekommunikationssektor
zunächst funktionsfähiger Wettbewerb geschaffen werden musste. Aus
diesem Grund wurde das TKG als sektorspezifisches Wettbewerbsrecht entwickelt.
Kernelement des sektorspezifischen Wettbewerbsrechts ist die asymmetrische Regulierung
marktbeherrschender Unternehmen, die sich als Adressaten besonderer telekommunikationsrechtlicher
Verpflichtungen darstellen und daher einer Vorabregulierung unterliegen
können. Für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung ist die Abgrenzung
relevanter Märkte die grundlegende Voraussetzung [...]
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Softcover
Pages
230
Price
34.00 €
Description
Mit der Liberalisierung des Telekommunikationssektors wurde ein neues Zeitalter eingeläutet:
Weg von staatlichen Monopolen und hin zu mehr Wettbewerb.1 Dies beruhte auf der
Erkenntnis, dass staatliche Monopole nicht zwingend zur Sicherung der lückenlosen
Versorgung mit Telekommunikation erforderlich sind. Erst im Wettbewerb können sich die
Innovationspotenziale frei entfalten, die unerlässlich sind, um im globalen Wettbewerb zu
bestehen. Staatliche Monopole gelten als überholt, weil sie die Innovationskraft eines
Wirtschaftssektors bremsen.
Allerdings war der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb nicht allein durch eine
Aufhebung der Monopolrechte zu erreichen. Die überragende Marktmacht des ehemaligen
Monopolisten, der Deutschen Telekom AG, konnte nicht durch eine allgemeine Wettbewerbsaufsicht
eingedämmt werden. Wäre der Telekommunikationsmarkt sofort dem GWB
mit seiner nachträglichen Missbrauchskontrolle unterstellt worden, wäre das staatliche
Monopol unmittelbar in ein wirtschaftliches Monopol übergegangen. Funktionsfähiger
Wettbewerb war so nicht zu erreichen, weil das GWB von anderen Gegebenheiten ausgeht.
Mithilfe des GWB soll bestehender Wettbewerb gesichert werden, während im Telekommunikationssektor
zunächst funktionsfähiger Wettbewerb geschaffen werden musste. Aus
diesem Grund wurde das TKG als sektorspezifisches Wettbewerbsrecht entwickelt.
Kernelement des sektorspezifischen Wettbewerbsrechts ist die asymmetrische Regulierung
marktbeherrschender Unternehmen, die sich als Adressaten besonderer telekommunikationsrechtlicher
Verpflichtungen darstellen und daher einer Vorabregulierung unterliegen
können. Für die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung ist die Abgrenzung
relevanter Märkte die grundlegende Voraussetzung [...]
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Main Genre
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Sub Genre
Law
Format
Softcover
Pages
230
Price
34.00 €



