Die Bestimmung des Rechtsschutzbegriffs in Artikel 215 Absatz 3 AEUV
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Katharina Koch (nunmehr Katharina Held) hat an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von BVR'in Prof. Dr. Doris König, M.C.L. an der Bucerius Law School in Hamburg. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war die Autorin für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, den Niedersächsischen Landtag und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Inzwischen ist Katharina Held Richterin am Verwaltungsgericht.
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Katharina Koch (nunmehr Katharina Held) hat an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von BVR'in Prof. Dr. Doris König, M.C.L. an der Bucerius Law School in Hamburg. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war die Autorin für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, den Niedersächsischen Landtag und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Inzwischen ist Katharina Held Richterin am Verwaltungsgericht.



