Das Exportkontrollrecht für Dual-use-Güter

Das Exportkontrollrecht für Dual-use-Güter

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Description

Bereits eine kurze Betrachtung von Vorfällen der letzten Jahre beim grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr mit Waffen und waffenfähigen Gütern und der damit einhergehenden politischen und ethischen Kontroversen zeigen, inwieweit die Vernachlässigung einer ausgewogenen Kontrolle in diesem Bereich das Ansehen eines Staates und die sicherheitspolitischen Aspekte einer Region berühren kann. Dass die meisten dieser Lieferungen an Empfänger in kritischen und instabilen Ländern wie beispielsweise die des Nahen und Mittleren Osten gingen, verschärfte den Ton dieser Kontroversen. Insbesondere die Bundesrepublik Deutschland war mehrmals aufgrund dubioser, meist illegaler Lieferungen deutscher Firmen nach diesen Ländern politischen Attacken aus dem In- und Ausland ausgesetzt. Auch wenn es sich bei diesen Lieferungen nicht immer um Kriegswaffen handelte, sondern zum größten Teil um zivile Produkte wie Chemikalien, Elektronik und Maschinerie, waren auch diese Lieferungen aufgrund der politischen Bestrebungen in den jeweiligen Empfängerstaaten höchsten Bedenken ausgesetzt. Denn viele der ursprünglich für zivile Zwecke hergestellten Produkte waren aufgrund ihrer doppelten Verwendbarkeit (Dual-use) auch für militärische Zwecke einsetzbar. Eine Verwendung dieser Dual-use-Güter zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen war nicht nur durchaus vorstellbar, sondern von vielen Empfängerstaaten auch beabsichtigt. Die unzureichende Kontrolle speziell des Exports der Dual-use-Güter trug in den letzten 20 Jahren massiv zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen in sensitiven Ländern – beispielsweise dem Irak – bei. Dramatische Folgen waren die irakischen Chemiewaffeneinsätze im ersten Golfkrieg gegen den Iran in den Jahren 1980-1988 und gegen die nordirakischen Kurden am 16. März 1988. Allein an diesem Tag fielen über 5.000 kurdische Zivilisten den irakischen Chemiewaffenattacken zum Opfer. Es ist mittlerweile bekannt, dass die seitens des Irak eingesetzten Chemiewaffen nicht selten mit Hilfe importierter Dual-use-Güter aus Deutschland und anderen westlichen Staaten produziert wurden. Auch wenn zumeist keine Chemiewaffen im eigentlichen Sinn geliefert wurden, sondern lediglich (zivile) chemische Vorprodukte und entsprechende Geräte zu deren Be- und Verarbeitung, haben diese aufgrund ihrer doppelten Verwendbarkeit letztendlich zu Tod und Elend geführt. Nicht selten wurde als Zweckbestimmung dieser Güter „medizinische“ oder „landwirtschaftliche“ Verwendung deklariert. Ein Beispiel dafür ist die jüngste Lieferung medizinischer Geräte zur Nierensteinentfernung der Firma Siemens an den Irak. Der in diesen Geräten befindliche Stoßwellenerzeuger kann u. a. auch für den Bau von Nuklearwaffen verwendet werden. Konkret hatte der Irak im Jahr 1999 laut Angaben von Siemens sechs dieser Nierensteinzertrümmerer und zusätzlich 120 Stück der dazugehörigen Stoßwellenerzeuger bestellt und auch erhalten. Die 120 Stoßwellenerzeuger waren angeblich „Ersatzteile“ für eben diese sechs Nierensteinzertrümmerer. Auch wenn das Verhältnis der Anzahl der Geräte zur Anzahl der gelieferten Ersatzteile auf Bedenken hätte stoßen müssen, hat die zuständige Behörde die Ausfuhr genehmigt. Diese Lieferung führte übrigens zu massiver Kritik des amerikanischen Kongresses im Jahr 20025.

Book Information

Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Softcover
Pages
286
Price
28.80 €