Code-Sharing im internationalen Luftverkehr und die Haftung der beteiligten Luftfahrtunternehmen
Hardback
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Description
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Volumen des Weltluftverkehrs fast verdoppelt. Inzwischen befördern über 1000 Fluggesellschaften jährlich mehr als 1,38 Milliarden Fluggäste. Nach aktuellen Schätzungen wird die Entwicklung des Weltluftverkehrs auch weiterhin von einer stark wachsenden Nachfrage mit Zuwachsraten im Passagierbereich von durchschnittlich 5% gekennzeichnet sein. Dieses rasante Wachstum wurde insbesondere durch die Marktöffnung
des Luftverkehrs ermöglicht. Seitdem sich in den 90er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts die so genannte „open-skies“ - Politik der Liberalisierung und der Deregulierung immer mehr durchsetzen
konnte, wird der Luftverkehr zunehmend von liberalen Luftverkehrsabkommen beherrscht. Diese Liberalisierungsmaßnahmen haben einen enormen Wettbewerbsdruck aufgebaut, der für die Fluggesellschaften
den Ertrag pro Sitzplatz seit Jahren fallen lässt. Aus diesem Grunde wird es für die Fluggesellschaften heute immer wichtiger, Kunden langfristig an sich zu binden. Die Einführung von
Vielfliegerprogrammen und Kundenkarten sind dabei erfolgreiche
Verkaufsinstrumente. Zudem versuchen die Luftfahrtunternehmen seit einigen Jahren mittels so genannter „strategischer Luftverkehrsallianzen“ ihr Flugliniennetz virtuell zu vergrößern. Dazu integrieren sie das jeweilige Flugangebot der Kooperationspartner unter ihrem eigenen Namen in das eigene
Liniennetz, ohne diese Zielflughäfen tatsächlich anzufliegen. Das Herzstück dieser neuen Kooperationsform bildet regelmäßig das
so genannten „Code-Sharing“ zwischen den Allianz-Partnern. Beim
Code-Sharing vereinbaren zwei oder mehrere Fluggesellschaften,
dass bestimmte Flüge zwar von jedem der teilnehmenden
Unternehmen unter eigenem „Airline-Designator-Code“ und eigener Flugnummer angeboten werden, die Durchführung aber nur von einem der Partner („ausführender Code-Sharing-Partner“) mit seinem Fluggerät übernommen wird.
Dem Passagier ist die interne Code-Sharing-Absprache oftmals nicht bekannt, weshalb er erst am Flugsteig erkennt, dass er nicht von seinem Vertragspartner, sondern von einer ihm möglicherweise unbekannten Fluggesellschaft befördert werden soll. Für eine Reklamation oder Umbuchung ist es dann jedoch regelmäßig zu spät.
Im Falle eines Schadenseintritts stellen sich dem Fluggast aus
juristischer Sicht verschiedene Fragen. Neben der geltenden
Anspruchsgrundlage und der Höhe seines Ersatzanspruchs, ist vor
allem derjenige Anspruchsgegner zu ermitteln, gegen welchen der
Passagier seine Ersatzansprüche erfolgreich richten kann.
Daher soll untersucht werden, ob eine Luftverkehrsgesellschaft
gegenüber dem Passagier als ihrem Vertragspartner auch dann haftet, wenn sie ihn durch einen ihrer Code-Sharing-Partner befördern lässt und letzteren das alleinige Verschulden für den Schadenseintritt trifft.
Auch für die Luftfahrtgesellschaft ist die Frage von Bedeutung, für
welche Personen sie im einzelnen einzustehen hat, bzw. in welchem Umfang ihr das Handeln oder Unterlassen ihrer Code-Sharing-Partner zugerechnet werden kann. Ohne ihr Haftungsrisiko übersehen zu können, besteht für die Fluggesellschaft keine Möglichkeit dieses adäquat zu versichern. Die vorliegende Arbeit untersucht die Schadensersatzansprüche eines Passagiers auf einem Code-Sharing-Flug und zeigt auf, welche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, und gegen wen der Passagier bzw. sein Rechtsnachfolger seine Ansprüche im Fall von Code-Sharing richten kann und ob die vorhandenen Übereinkommen und Bestimmungen den Passagieren angemessenen Schutz gewährleisten.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Hardback
Pages
250
Price
24.70 €
Description
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Volumen des Weltluftverkehrs fast verdoppelt. Inzwischen befördern über 1000 Fluggesellschaften jährlich mehr als 1,38 Milliarden Fluggäste. Nach aktuellen Schätzungen wird die Entwicklung des Weltluftverkehrs auch weiterhin von einer stark wachsenden Nachfrage mit Zuwachsraten im Passagierbereich von durchschnittlich 5% gekennzeichnet sein. Dieses rasante Wachstum wurde insbesondere durch die Marktöffnung
des Luftverkehrs ermöglicht. Seitdem sich in den 90er Jahren des
vergangenen Jahrhunderts die so genannte „open-skies“ - Politik der Liberalisierung und der Deregulierung immer mehr durchsetzen
konnte, wird der Luftverkehr zunehmend von liberalen Luftverkehrsabkommen beherrscht. Diese Liberalisierungsmaßnahmen haben einen enormen Wettbewerbsdruck aufgebaut, der für die Fluggesellschaften
den Ertrag pro Sitzplatz seit Jahren fallen lässt. Aus diesem Grunde wird es für die Fluggesellschaften heute immer wichtiger, Kunden langfristig an sich zu binden. Die Einführung von
Vielfliegerprogrammen und Kundenkarten sind dabei erfolgreiche
Verkaufsinstrumente. Zudem versuchen die Luftfahrtunternehmen seit einigen Jahren mittels so genannter „strategischer Luftverkehrsallianzen“ ihr Flugliniennetz virtuell zu vergrößern. Dazu integrieren sie das jeweilige Flugangebot der Kooperationspartner unter ihrem eigenen Namen in das eigene
Liniennetz, ohne diese Zielflughäfen tatsächlich anzufliegen. Das Herzstück dieser neuen Kooperationsform bildet regelmäßig das
so genannten „Code-Sharing“ zwischen den Allianz-Partnern. Beim
Code-Sharing vereinbaren zwei oder mehrere Fluggesellschaften,
dass bestimmte Flüge zwar von jedem der teilnehmenden
Unternehmen unter eigenem „Airline-Designator-Code“ und eigener Flugnummer angeboten werden, die Durchführung aber nur von einem der Partner („ausführender Code-Sharing-Partner“) mit seinem Fluggerät übernommen wird.
Dem Passagier ist die interne Code-Sharing-Absprache oftmals nicht bekannt, weshalb er erst am Flugsteig erkennt, dass er nicht von seinem Vertragspartner, sondern von einer ihm möglicherweise unbekannten Fluggesellschaft befördert werden soll. Für eine Reklamation oder Umbuchung ist es dann jedoch regelmäßig zu spät.
Im Falle eines Schadenseintritts stellen sich dem Fluggast aus
juristischer Sicht verschiedene Fragen. Neben der geltenden
Anspruchsgrundlage und der Höhe seines Ersatzanspruchs, ist vor
allem derjenige Anspruchsgegner zu ermitteln, gegen welchen der
Passagier seine Ersatzansprüche erfolgreich richten kann.
Daher soll untersucht werden, ob eine Luftverkehrsgesellschaft
gegenüber dem Passagier als ihrem Vertragspartner auch dann haftet, wenn sie ihn durch einen ihrer Code-Sharing-Partner befördern lässt und letzteren das alleinige Verschulden für den Schadenseintritt trifft.
Auch für die Luftfahrtgesellschaft ist die Frage von Bedeutung, für
welche Personen sie im einzelnen einzustehen hat, bzw. in welchem Umfang ihr das Handeln oder Unterlassen ihrer Code-Sharing-Partner zugerechnet werden kann. Ohne ihr Haftungsrisiko übersehen zu können, besteht für die Fluggesellschaft keine Möglichkeit dieses adäquat zu versichern. Die vorliegende Arbeit untersucht die Schadensersatzansprüche eines Passagiers auf einem Code-Sharing-Flug und zeigt auf, welche Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, und gegen wen der Passagier bzw. sein Rechtsnachfolger seine Ansprüche im Fall von Code-Sharing richten kann und ob die vorhandenen Übereinkommen und Bestimmungen den Passagieren angemessenen Schutz gewährleisten.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Hardback
Pages
250
Price
24.70 €



