Carcinoma Iurisdictio / Carcinoma Iurisdictio: Nullus labor – Morbus – Divortium – Debitio – Debere etc.

Carcinoma Iurisdictio / Carcinoma Iurisdictio: Nullus labor – Morbus – Divortium – Debitio – Debere etc.

Taschenbuch

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Beschreibung

„Das Volk entscheidet gerade nicht über seine Angelegenheiten, sondern hat die wesentliche Entscheidungsbefugnis an seine Repräsentanten abgetreten. Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als materieller Rechtsstaat und die juristische Methodenlehre als Instrumentarium zur Ermittlung materieller Richtigkeit. (..) Juristisch führt die Erkenntnis, daß wichtige Fragen durch Verschweigen ausgeblendet werden, zu einer Relativierung des Wertes der Kommunikationsgrundrechte. (..) Der methodische Trick, mit dem die etablierte Staatsrechtslehre und die etablierte politische Bildung die Lücke zwischen Norm und Wirklichkeit weginterpretieren.“ (Zitat: Hans Herbert von Armin, Machenschaften der Macht) SUSANNE BENÖHR, GERHARD LEIBHOLZ' PARTEIENSTAATSLEHRE IM SPIEGEL DES FASCHISTISCHEN VERFASSUNGSRECHTS CHRISTOPH MANDLA, KOLLEGIALRICHTER KÖNNEN STRAFLOS RECHT BEUGEN FRANK FAHSEL, KONSEQUENTE MANIPULATION ANDREAS VOSSKUHLE, RECHTSSCHUTZ GEGEN DEN RICHTER MARCO HÖSSLEIN, JUDIKATIVES UNRECHT EYLMANN-KOMMISION, RECHTSSYSTEM AM PRANGER INGO MÜLLER, JUSTIZ OHNE GEWISSEN INGO MÜLLER, WERT DER MATERIELLEN WAHRHEIT RODERICH WAHSNER, „ARBEITSRECHTSKARTELL“ SCHULDNERBERATUNG STUTTGART, 20 PROZENT ALLER ÜBERSCHULDETEN HAUSHALTE HABEN SCHULDEN BEI DER JUSTIZ ADDUBITIO SECESSIO INSANUS TESTIFICATIO
Haupt-Genre
Fachbücher
Sub-Genre
Gesellschaft & Sozialwissenschaften
Format
Taschenbuch
Seitenzahl
208
Preis
62.19 €

Autorenbeschreibung

Wer sind wir? – eine kleine Geschichte: Den Bürgern ist erstens keine Unterscheidung und als Volkssouverän zweitens nur eine vermeintlich wissende Abstimmung zuzutrauen. Hinreichend juristischen Kitt und zugleich politische Euphorie borgt die anwaltlich moderierte, rhetorische Infragestellung der Dialektik: „Wer wisse und wüßte schon zwischen ‚Freiheitlich-Demokratischer Grundordnung‘, ‚Demokratisch-Freiheitlicher-Grundordnung‘, ‚Grundordentlich-Freiheitlicher-Demokratie‘, ‚Grundordentlich-Demokratischer-Freiheit‘, ‚Ordentlich-Gründlicher- Freiheitsdemokratie‘, ‚Ordentlich-Gründlicher-Demokratiefreiheit‘ – um nur wenige Beispiele zu erheben – zu unterscheiden? – wir versuchen es.