Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
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Beschreibung
Lohn- und Sozialdumping kann alle Arbeitgeber teuer zu stehen kommen: Dasab 2017 neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)zeigt, dass die massiven Verschärfungen keine vorübergehende Episode sind. Trotz einiger Erleichterungen ändert sich nichts am für Betriebe harten Grundprinzip: Schonlohnzeitraumbezogenbloß fehlerhafte Unterzahlungensind massivstrafbarbzw.kostenintensiv. Dafür sorgen lange Verjährungsfristen und regelmäßige (gemeinsame) Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GPLA). Für dienstliche Entsendungen nach Österreich sind von Arbeitgebern zusätzlich Melde- sowie Unterlagenbereithaltepflichten vor Ort zu beachten, im Binnenmarkt und teils auch weltweit. Auch Verstöße gegen diese sind hoch und kumulativ strafbar. Bei Auftragsvergaben ins Ausland und Arbeiten in Österreich kommen noch umfassend ausgebaute neue Haftungsrisiken der Auftraggeber zum Tragen.
Vielfach sind selbst scheinbar einfache Vorgaben alles andere als rechtlich klar und viel komplexer als angenommen und anzunehmen. Umso wichtiger – vor allem für die Betroffenen – ist die interpretative Aufbereitung der immerhin 72 Paragrafen des LSD-BG und das Finden von Antworten, die sich zu zahlreichen seiner gesetzlichen Gebote oder Verbote stellen. DiesemPrimäranliegendient und stellt sich der auch schon die Transportnovelle per 1.6.2017 berücksichtigendeeingehende Gesetzeskommentar. Betroffene, Berater, Entscheidungsträger und sonst Interessierte sollen die vielen Probleme erkennen, sie finden aber auch fundierte Überlegungen, Antworten und Lösungen, die bei ihren Aufgaben helfen und ihnen auch fallangepasste Lösungen ermöglichen.
ImFokusstehen neben dem Hauptstraftatbestand derUnterentlohnungauch die formalen Verpflichtungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz in Österreich, die neuenHaftungenfür inländische und ausländischeAuftraggeber, aber auch die zusätzlichen Risiken aus denSicherheitsleistungen. Anhand konkreter Zusammenhänge werden die höchsten Risikopotentiale aufgezeigt, die das Personal- und Personalverrechnungsmanagement jeweils bewältigen muss, sollen die Geschäftsführungen keine hohen persönlichen Strafen treffen. Erstmals werden auch die neuen Bestimmungen zurEU-weiten Durchsetzung der Maßnahmenzum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz ausführlich kommentiert.
Der Kommentar verschweigt aber auch die letztlich praxiswichtigenGrundproblemenicht,insbesondere jenedes – EU-weit einzigartigen –hochkomplexenLohndumpingansatzesÖsterreichs. Sie stellen die unions- und verfassungsrechtlicheZulässigkeit gesetzlicher Lösungen stark in Frage. Auf dem Prüfstand steht dieQualität unseres Rechtsstaats und des österreichischen Bekenntnisses zu den EU-Grundfreiheiten.
Neben den persönlich mit Strafen bedrohtenGeschäftsführungenvon Unternehmen – inländischen wie grenzüberschreitend tätigen ausländischen – sindRechtsabteilungen,Personal-Manager,Steuerberater(Lohn-/ Gehaltsverrechnung),Rechtsanwälteundsonstige Beraterauf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die wichtigsten Zielgruppen der brisanten Thematik. Er richtet sich auch an die anwendenden Behörden und Gerichte.
Beschreibung
Lohn- und Sozialdumping kann alle Arbeitgeber teuer zu stehen kommen: Dasab 2017 neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)zeigt, dass die massiven Verschärfungen keine vorübergehende Episode sind. Trotz einiger Erleichterungen ändert sich nichts am für Betriebe harten Grundprinzip: Schonlohnzeitraumbezogenbloß fehlerhafte Unterzahlungensind massivstrafbarbzw.kostenintensiv. Dafür sorgen lange Verjährungsfristen und regelmäßige (gemeinsame) Prüfungen lohnabhängiger Abgaben (GPLA). Für dienstliche Entsendungen nach Österreich sind von Arbeitgebern zusätzlich Melde- sowie Unterlagenbereithaltepflichten vor Ort zu beachten, im Binnenmarkt und teils auch weltweit. Auch Verstöße gegen diese sind hoch und kumulativ strafbar. Bei Auftragsvergaben ins Ausland und Arbeiten in Österreich kommen noch umfassend ausgebaute neue Haftungsrisiken der Auftraggeber zum Tragen.
Vielfach sind selbst scheinbar einfache Vorgaben alles andere als rechtlich klar und viel komplexer als angenommen und anzunehmen. Umso wichtiger – vor allem für die Betroffenen – ist die interpretative Aufbereitung der immerhin 72 Paragrafen des LSD-BG und das Finden von Antworten, die sich zu zahlreichen seiner gesetzlichen Gebote oder Verbote stellen. DiesemPrimäranliegendient und stellt sich der auch schon die Transportnovelle per 1.6.2017 berücksichtigendeeingehende Gesetzeskommentar. Betroffene, Berater, Entscheidungsträger und sonst Interessierte sollen die vielen Probleme erkennen, sie finden aber auch fundierte Überlegungen, Antworten und Lösungen, die bei ihren Aufgaben helfen und ihnen auch fallangepasste Lösungen ermöglichen.
ImFokusstehen neben dem Hauptstraftatbestand derUnterentlohnungauch die formalen Verpflichtungen bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz in Österreich, die neuenHaftungenfür inländische und ausländischeAuftraggeber, aber auch die zusätzlichen Risiken aus denSicherheitsleistungen. Anhand konkreter Zusammenhänge werden die höchsten Risikopotentiale aufgezeigt, die das Personal- und Personalverrechnungsmanagement jeweils bewältigen muss, sollen die Geschäftsführungen keine hohen persönlichen Strafen treffen. Erstmals werden auch die neuen Bestimmungen zurEU-weiten Durchsetzung der Maßnahmenzum Schutz arbeitsrechtlicher Ansprüche bei grenzüberschreitendem Arbeitseinsatz ausführlich kommentiert.
Der Kommentar verschweigt aber auch die letztlich praxiswichtigenGrundproblemenicht,insbesondere jenedes – EU-weit einzigartigen –hochkomplexenLohndumpingansatzesÖsterreichs. Sie stellen die unions- und verfassungsrechtlicheZulässigkeit gesetzlicher Lösungen stark in Frage. Auf dem Prüfstand steht dieQualität unseres Rechtsstaats und des österreichischen Bekenntnisses zu den EU-Grundfreiheiten.
Neben den persönlich mit Strafen bedrohtenGeschäftsführungenvon Unternehmen – inländischen wie grenzüberschreitend tätigen ausländischen – sindRechtsabteilungen,Personal-Manager,Steuerberater(Lohn-/ Gehaltsverrechnung),Rechtsanwälteundsonstige Beraterauf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die wichtigsten Zielgruppen der brisanten Thematik. Er richtet sich auch an die anwendenden Behörden und Gerichte.