Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht 2025
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Beschreibung
Das Standardwerk – in Buchform
Die inhaltlichen Schwerpunkte2025bildenwichtige Neuerungen:
Seit 28. 3. 2024 ist dieEU-Transparenz-RLimAVRAG umgesetzt(Novellierung der Dienstzettelpflichten, bedingtes Recht auf Mehrfachbeschäftigung sowie heikle Kostentragungspflicht für dienstlich notwendige Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Im Sommer kam es zur rückwirkenden Sanierung der neuen Wochengeldfalle für Arbeitgeber durch ein neues sozialrechtliches Sonderwochengeld. Im August 2024 kam es zurEU-Verordnung 2024/1689 für künstliche Intelligenz. Ihr Umfang und unser Fokus auf arbeitsrechtlich Relevantes zwang zu einerAuswahl und Verkürzung auf das Wesentliche.Der dazu neueAbschnittF von Kapitel 8stellt jene KI-Systeme dar, die ab 2. 2. 2025 gänzlich verboten sind, sowie v.a. die Nutzeranforderungen an sog. Hochrisiko-KI-Systeme, ergänzt durch Mitbestimmungsüberlegungen. Teils novelliert wurde auch dasBehinderteneinstellungsG. Neu per 1. 1. 2025 ist dasTelearbeitsG. Bei der neuen Telearbeit wurde der Wegunfallschutz auf echtes Wohnsitz-Homeoffice und bestimmte Örtlichkeiten nahe dem Wohn- oder Betriebssitz beschränkt.
ImSozialversicherungs- und Sozialrechtistdas Werk durchgehend auf demStand der dynamisierten Beträge und Werte. Solche Werteschlagen sich teils auch im Arbeitsrecht nieder, so bei den Konkurrenzklauseln, bei der Lohnpfändung und im Behindertenbereich.
Auch dieHöchstgerichtewarenin ihren Auslegungenwiederumin wichtigen Bereichenhöchst aktiv. Alle wesentlichen Entscheidungen sind an den relevanten Stellen eingearbeitet.
Das Buch bringt das Wesentliche und lässtWichtiges nicht übersehen.
Dieser fundierte Arbeitsbehelf istunentbehrlichfür Unternehmen, das Personalwesen und Personalverrechnungen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Interessenvertreter:innen.
Beschreibung
Das Standardwerk – in Buchform
Die inhaltlichen Schwerpunkte2025bildenwichtige Neuerungen:
Seit 28. 3. 2024 ist dieEU-Transparenz-RLimAVRAG umgesetzt(Novellierung der Dienstzettelpflichten, bedingtes Recht auf Mehrfachbeschäftigung sowie heikle Kostentragungspflicht für dienstlich notwendige Aus-, Fort- und Weiterbildungen). Im Sommer kam es zur rückwirkenden Sanierung der neuen Wochengeldfalle für Arbeitgeber durch ein neues sozialrechtliches Sonderwochengeld. Im August 2024 kam es zurEU-Verordnung 2024/1689 für künstliche Intelligenz. Ihr Umfang und unser Fokus auf arbeitsrechtlich Relevantes zwang zu einerAuswahl und Verkürzung auf das Wesentliche.Der dazu neueAbschnittF von Kapitel 8stellt jene KI-Systeme dar, die ab 2. 2. 2025 gänzlich verboten sind, sowie v.a. die Nutzeranforderungen an sog. Hochrisiko-KI-Systeme, ergänzt durch Mitbestimmungsüberlegungen. Teils novelliert wurde auch dasBehinderteneinstellungsG. Neu per 1. 1. 2025 ist dasTelearbeitsG. Bei der neuen Telearbeit wurde der Wegunfallschutz auf echtes Wohnsitz-Homeoffice und bestimmte Örtlichkeiten nahe dem Wohn- oder Betriebssitz beschränkt.
ImSozialversicherungs- und Sozialrechtistdas Werk durchgehend auf demStand der dynamisierten Beträge und Werte. Solche Werteschlagen sich teils auch im Arbeitsrecht nieder, so bei den Konkurrenzklauseln, bei der Lohnpfändung und im Behindertenbereich.
Auch dieHöchstgerichtewarenin ihren Auslegungenwiederumin wichtigen Bereichenhöchst aktiv. Alle wesentlichen Entscheidungen sind an den relevanten Stellen eingearbeitet.
Das Buch bringt das Wesentliche und lässtWichtiges nicht übersehen.
Dieser fundierte Arbeitsbehelf istunentbehrlichfür Unternehmen, das Personalwesen und Personalverrechnungen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Interessenvertreter:innen.