Klaus Lüderssen
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Über Klaus Lüderssen
Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Marburg und Frankfurt am Main legte Lüderssen 1957 das erste juristische Staatsexamen ab. 1962 folgte das Assessorexamen. Im Jahre 1965 wurde Lüderssen mit einer Arbeit „Zum Strafgrund der Teilnahme“ bei Wolfgang Preiser und Friedrich Geerds in Frankfurt promoviert. Die Habilitation erfolgte ebenda 1970 („Erfahrung als Rechtsquelle“). Danach erhielt er einen Ruf auf einen Lehrstuhl an der Universität Göttingen, bevor er 1971 auf eine C4-Professur nach Frankfurt zurückkehrte, wo er seitdem Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie lehrte. Einen Ruf an die Universität Hannover lehnte er 1975 ab. Neben der Lehre war Lüderssen auch als Strafverteidiger tätig. Im Jahre 2000 wurde er emeritiert.