Das Kürzungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben gegenüber Vermächtnisnehmern und Auflagenbegünstigten
by Dirk Halm
Hardback
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Description
Das Pflichtteilsrecht setzt der Gestaltungsfreiheit des Erblassers rechtlich unab-dingbare Grenzen und sichert nahen Angehörigen eine Beteiligung am Nachlaß in Form eines Geldanspruchs gegen den bzw. die Erben. Bei der Berechnung des für den Pflichtteilsanspruch relevanten Nachlaßwertes werden weder Vermächtnisan-sprüche noch Auflagenforderungen als Nachlaßverbindlichkeiten abgezogen. Wenn der Erbe selbst zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, ist es denk¬bar, daß durch das Zusammentreffen von Pflichtteilsverbindlichkeiten, Vermächt¬nislasten und Auflagenforderungen der eigene Erbschaftserwerb derart dezimiert wird, daß dem pflichtteilsberechtigten Erben noch nicht einmal eine Nachlaßbeteili¬gung verbleibt, die seiner eigenen Pflichtteilsquote entspricht. Der pflichtteilsbe¬rechtigte Erbe kann zur Sicherung seines eigenen Pflichtteils die Erbschaft aus¬schlagen. Er kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen die Erbschaft an¬nehmen und bestehende Vermächtnisse und Auflagen mit Rücksicht auf seine Be¬lastung durch einen bestehenden Pflichtteilsanspruch entsprechend kürzen. So si¬chert sich der pflichtteilsberechtigte Erbe eine Nachlaßbeteiligung in Höhe seines rechnerischen Pflichtteils.
Dieses Kürzungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben ist in § 2318 Absatz 3 BGB normiert. Aufgrund des komplexen Regelungszusammenhangs des § 2318 Absatz 3 BGB ergibt sich im Zusammenhang mit der Kürzungsbefugnis des pflichtteilsbe-rechtigten Erben eine Reihe von Streitfragen in Rechtsprechung und Literatur, die in der Praxis bei der Normanwendung zu Rechtsunsicherheiten führt. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung einer optimalen Nachlaßplanung soll die umfangrei¬che Diskussion der Streitfragen, die in einem konkreten Reformvorschlag des
§ 2318 BGB mündet, zu einer Verminderung der bestehenden Unsicherheiten beitragen.
Book Information
Main Genre
Specialized Books
Sub Genre
Law
Format
Hardback
Pages
284
Price
44.30 €
Description
Das Pflichtteilsrecht setzt der Gestaltungsfreiheit des Erblassers rechtlich unab-dingbare Grenzen und sichert nahen Angehörigen eine Beteiligung am Nachlaß in Form eines Geldanspruchs gegen den bzw. die Erben. Bei der Berechnung des für den Pflichtteilsanspruch relevanten Nachlaßwertes werden weder Vermächtnisan-sprüche noch Auflagenforderungen als Nachlaßverbindlichkeiten abgezogen. Wenn der Erbe selbst zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört, ist es denk¬bar, daß durch das Zusammentreffen von Pflichtteilsverbindlichkeiten, Vermächt¬nislasten und Auflagenforderungen der eigene Erbschaftserwerb derart dezimiert wird, daß dem pflichtteilsberechtigten Erben noch nicht einmal eine Nachlaßbeteili¬gung verbleibt, die seiner eigenen Pflichtteilsquote entspricht. Der pflichtteilsbe¬rechtigte Erbe kann zur Sicherung seines eigenen Pflichtteils die Erbschaft aus¬schlagen. Er kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen die Erbschaft an¬nehmen und bestehende Vermächtnisse und Auflagen mit Rücksicht auf seine Be¬lastung durch einen bestehenden Pflichtteilsanspruch entsprechend kürzen. So si¬chert sich der pflichtteilsberechtigte Erbe eine Nachlaßbeteiligung in Höhe seines rechnerischen Pflichtteils.
Dieses Kürzungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben ist in § 2318 Absatz 3 BGB normiert. Aufgrund des komplexen Regelungszusammenhangs des § 2318 Absatz 3 BGB ergibt sich im Zusammenhang mit der Kürzungsbefugnis des pflichtteilsbe-rechtigten Erben eine Reihe von Streitfragen in Rechtsprechung und Literatur, die in der Praxis bei der Normanwendung zu Rechtsunsicherheiten führt. Angesichts der stetig wachsenden Bedeutung einer optimalen Nachlaßplanung soll die umfangrei¬che Diskussion der Streitfragen, die in einem konkreten Reformvorschlag des
§ 2318 BGB mündet, zu einer Verminderung der bestehenden Unsicherheiten beitragen.
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Main Genre
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Sub Genre
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Format
Hardback
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284
Price
44.30 €



