Öffentliche Auftraggeber:
(Bund, Länder, Körperschaften d. öff. Rechts einschl. Gemeinden, Landkreise, Vergabestellen, Oberfinanzdirektionen, Regierungspräsidien, Hochbauämter, Zweckverbände sowie privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, soweit sie staatlich beherrscht sind oder zum überwiegenden Teil gefördert werden. Beispiele:
Eigenbetriebe (Abfallentsorgung)
Krankenhäuser, Schulen, Forschung
DLR, EADS, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit
Sektorenauftraggeber
(auch Privatunternehmen aus dem Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung, sowie des Öffentlichen Verkehrs, soweit sie stattlich beeinflusst sind oder Wettbewerbsschutz genießen – z.B. die DB)
Rechtsanwälte
(mit Tätigkeits-/Interessenschwerpunkt im Vergaberecht, Baurecht)
Rechtsprechung
(Vergabekammern, Vergabesenate an den OLGen, sonstige ordentliche Gerichtsbarkeit, BGH, EuGH, Verwaltungsgerichte)
Bauwirtschaft
(Justiziare, Syndikusanwälte, Management, Einkauf)
Bauplaner
(Architekten, Architektenkammer und Ingenieure)
Sonstige: Handwerkskammern IHKs, Auftragsberatungsstellen, Städte- und Gemeindetag
Lehre:
Universitäten TU, TH, FH