Blick ins Buch
Über das Buch
Das Baugesetzbuch ist seit Drucklegung der 8. Auflage mehrfach geändert worden. Davon betroffen sind die §§ 2, 28,37,51, 208, 213, 222 und 229. Das Recht der Landschaftsplanung ist durch das neue BundesnaturschutzG ebenfalls beeinflusst, so ist Landschaftsplanung anders als früher nach § 15 BNatSchG 2002 für die gesamte Fläche der Gemeinde, also auch für bebaute Bereiche zu erstellen. § 16 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG ermächtigt und verpflichtet die Länder, die Integration selbständig erstellter Landschaftspläne in die Bauleitplanung zu bestimmen. Schließlich enthält der Nachtrag auch die geänderten Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die im Kommentar abgedruckt sind.
Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richter, Rechtsanwälte, Notare.
Editionen (3)
ISBN9783406501739
VerlagC.H.Beck
Erscheinungsdatum31.12.02
Seitenzahl30
FormatBuch
SpracheDeutsch
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